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Ausgabe 2/02, 23. Februar
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Staatssprache Georgisch – ein neuer Konfliktstoff? Der Gesetzesentwurf zur Staatssprache, der dem Parlement vorliegt, scheint neuen Konfliktstoff zu bergen, obwohl er nach Prüfung internationaler Experten, u.a. auch des OSZE-Hochkommissars für ethnische Minderheiten Rolf Ekeus, durchaus internationalen Standards entspricht und die Rechte ethnischer Minderheiten in Georgien nicht verletzt. Dennoch führt insbesondere die vorgesehene Sprachenprüfung als Voraussetzung der Aufnahme in den Staatsdienst zu erheblichen Klagen durch die Minderheiten, die neben einer Benachteiligung von nicht georgischen Bewerbern vor allem auch eine Quelle für Korruption erkennen. Dagegen steht das berechtigte Interesse des georgischen Staates, nur Mitarbeiter zu beschäftigen, die auch der georgischen Sprache mächtig sind. Die Frage ist ohne Zweifel eine der Erbschaften der untergangenen Sowjetunion. Damals galt in den georgischen Gebieten mit einer dominierenden oder nahezu 100 % igen ehtnischen Minderheit Russisch als verbindende Staats- und Verwaltungssprache. Damit mussten die dort lebenden Armenier (Gegend um Achalkalaki) und Aserbaidschaner (Gegend um Marneuli) keinesfalls Georgisch lernen, um einflussreiche Stellen in Staat und Verwaltung zu besetzen. Jetzt nach dem Untergang der Sowjetunion ist Georgisch die alleinige Staatssprache, was durchaus den Anspruch der Zentrale in Tbilissi rechtfertigt, die Amtssprache auf allen Ebenen der Verwaltung und in allen Regionen durchzusetzen. Da die Georgisch-Kenntnisse unter den ethnischen Minderheiten recht arm sind, bedarf es eines speziellen Bildungsprogramms, das zwar auf dem Papier vorhanden ist, aber wegen Geldmangels niemals umgesetzt wurde. Außerdem waren die Georgisch-Lehrer, die man in diese Regionen geschickt hatte, der Muttersprache der ethnischen Minderheit nicht mächtig, sodass sie nicht in der Lage waren, mit ihren Schülern frei zu kommunizieren. So räumen denn auch Vertreter des georgischen Bildungsministeriums unumwunden ein, dass das entsprechende Fünfjahres-Programm gescheitert ist, indem man erklärt, es sei zu früh, um nennenswerte Veränderungen feststellen zu können. So sind die Georgisch-Kenntnisse unter den Armeniern und Aserbaidschandern heute nicht viel besser als sie vor zehn Jahren waren und nach wie vor wird im Alltag auf Russisch kommuniziert. Deshalb wird es vor allem auf das Fingerspitzengefühl der georgischen Behörden bei der Umsetzung der Sprachprüfung ankommen, wenn das Gesetz das Parlament passiert hat. Man spricht von grosszügigen Übergangsfristen, die notwendig werden, will man sich in Dschawacheti und Kwemo Kartli nicht einen neuen Kulturstreit mit den ehtnischen Minderheiten einhandeln. Und ein Kulturstreit, das befürchten nicht wenige, könnte dann unweigerlich in einen grundsätzlichen Konflikt eskalieren. Deshalb hat auch die OSZE angekündigt, die georgische Regierung bei ihren Bemühungen um einen effektiven Georgisch-Unterricht bei den ethnischen Minderheiten zu unterstützen. Das setzt allerdings auch die Bereitschaft der Minderheiten voraus, sich um die neue Staatssprache zu bemühen. Nähere Informationen bei www.civil.ge |
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