Grünes Licht für Auslieferung
Tschetschenen werden an Russland ausgeliefert


Das Schicksal von sechs tschetschenischen Rebellen, die im August an der georgisch-tschetschenischen Grenze festgenommen wurden, scheint besiegelt. Nachdem der Europäische Menschrechtsgerichtshof am 26. November seinen Einspruch gegen eine Auslieferung der Tschetschenen nach Russland zurückgenommen hat, steht einem legalen Ausliferungsverfahren nichts mehr im Wege. Allerdings handelt es sich bei zwei weiteren Tschetschenen, die in georgischer Untersuchungshaft sitzen und ursprünglich von Russland zur Auslieferung angefordert waren, um Kisten und damit georgische Staatsbürger. Russland hat anscheinend von ihrer Auslieferung abgesehen.

Die Klage der Tschtschenen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Auslieferung, die zunächst mit einer einstweiligen Verfügung erfolg hatte, ging dennoch ins Leere, weil Russland einerseits weiteres belastendes Material vorlegte, andererseits die Beachtung der Menschenrechte der Gefangenen zusagte und verbindlich von der Verhängung der Todesstrafe absah. Damit sind für Straßburg die Mindestvoraussetzungen für einen legalen Auslieferungsvorgang erfüllt und Georgien muss sich den russischen Auslieferungsbegehren stellen.

Nach Auskunft der Generalstaatsanwaltschaft hat diese der Auslieferung in drei Fällen bereits zugestimmt, in drei anderen Fällen werden die nachgereichten Unterlagen des russischen Generalstaatsanwaltes erst noch geprüft. Allerdings kann es bis zur wirklichen Übergabe der Untersuchungshäftlinge noch einige Zeit dauern. Denn nach der georgischen Gesetzgebung haben diese das Recht, in zwei Instanzen gegen den Auslieferungsbeschluss zu klagen. Erst wenn der Oberste Gerichtshof den Auslieferungsbeschluss per Urteil sanktioniert, wird dieser rechtskräftig und kann vollzogen werden.

Die acht in georgischer Untersuchungshaftv einsitzenden Tscheteschen gehören zu eienr Gruppe von insgesamt 13 tschetschenischen Kämpfern, die Anfang August beim Versuch, die georgisch-russische Grenze illegal zu überschreiten, festgenommen worden waren. Georgien hatte sich einer Auslieferung zunächst widersetzt und wollte die Tschetschenen selbst wegen des Deliktes der Grenzverletzugn verurteilen. Russland legte einerseits aber Beweise für frühere Straftaten der Festgenommen in Russland vor und verlangte ultimativ deren Auslieferung. Am Vorabend des GUS-Gipfels von Kischniew lieferte Georgien fünf Häftlinge an Russland aus, was zu heftigen Protesten und einer Klage der restlichen Häftlinge vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geführt hatte. Mit der jüngsten Entscheidung aus Strassburg liegt es jetzt wohl allein an den georgischen Gerichten, wann die Tschetschenen an Russland ausgeliefert werden.


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