Ausgabe 15/02, 9. Okt. Archiv
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Fällt die Mehrwertsteuer für kleine Unternehmen?
Vorschläge zur Steuerreform liegen auf dem Tisch

Die Diskussion um die Steuerreform ist anscheinend in Bewegung geraten. Nach einer Information des Parlamentsausschusses für Steuern und Einnahmen liegt neben anderen Vorschlägen auch ein Reformentwurf des Finanzministers beim Staatspräsidenten. Nach beiden Entwürfen soll die Mehrwertsteuer für kleine Firmen mit einem jährlichen Umsatz von weniger als 100.000 GEL wegfallen und durch eine einfache Umsatzsteuer ersetzt werden. Voraussetzung hierfür ist aber die Verwendung einer Registrierkasse mit sogenanntem Steuer-Speicher, einer Speicherplatte, auf der alle für die Steuerprüfung relevanten Daten unlöschbar abgespeichert werden. In dieser Umsatzssteuer sind dann auch andere Steuern und Abgaben enthalten.

Der Ansatz für diese Steuerreform ist einfach. Experten schätzen, dass rund 80 % des georgischen Kleinhandles fiskalisch nicht erfasst werden, weil sich die Händler vor allem dem Mehrwertsteuersystem entziehen. Die 20-%-Mehrwertsteuer ist für die georgische Volkswirtschaft viel zu hoch und in ihrer bürokratischen Handhabung viel kompliziert, als dass sie vom Staat durchgesetzt werden konnte. Deshalb sind von geschätzten 50.000 Handelsgeschäften in Tbilissi lediglich 6.000 registriert. Statt der geschätzten 10 Millionen monatlicher Steuereinnahmen aus diesem Bereich kassiert der Fiskus lediglich 1,5 Millionen. In anderen Bereichen des Kleingewerbes oder Mittelstandes sieht es ähnlich aus.

Mit der beabsichtigten Steuerreform werden zunächst einmal Unternehmen, die wengier als 100.000 GEL Umsatz im Jahr erzielen, von der Mehrwertsteuer, der Gewinnsteuer, der Gewerbesteuer und der Strassensteuer befreit. Dafür wird eine 3-%-ige Umsatzssteuer auf alle Umsätze erhoben. Der extrem niedrige Steuersatz soll genügend Anreiz für die Unternehmen schaffen, sich registrieren zu lassen und alle ihre Geschäfte über eine staatlich geprüfte und überwachte Registrierkasse abzuwickeln. Die Steuerreformer erhoffen sich davon einen ganz entscheidenden Effekt: Bei einer geringen Steuer von lediglich 3 % ist es für viele Firmen nicht mehr sinnvoll, Steuerprüfer und Polizisten mit weitaus höheren Summen zu bestechen. Steuerehrlichkeit soll sich auszahlen. Ausserdem muss das Finanzamt nur noch eine Steuerart prüfen, was wiederum die Zahl der Kontrollen und der Kontrolleuere ganz erheblich reduziert. Und jede einzelne Kontrolle, das ist in Tbilissi bekannt, ist eine neue Quelle von Korruption und Schattenwirtschaft.

Hochrechnungen gehen davon aus, dass der Staat durch diese Reform am Ende Mehreinnahmen von 40 - 50 Millionen vom Einzelhandel und noch einmal 100 Millionen vom Grosshandel erzielen kann. Der Ausschuss für Steuern und Einnahmen geht davon aus, dass der Gesetzesentwurf noch im Herbst vom Parlament verabschiedet wird und ab 1. Januar 2003 Rechtskraft erhält, wenn sich das Parlament zu einem solchen Kraftakt aufraffen kann.


Hintergrüne zu diesem Thema finden Sie in zweiten Ausgabe von Georgien News vom 23. Februar 2002

 

 

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