Ausgabe 03/04
18. Februar
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Gerichtspartnerschaft
Saarbrücker Amtsgericht in Gldani

Vor dem Hintergrund der bereits seit Jahren erfolgreichen Städtepartnerschaft zwischen Saarbrücken und Tbilissi fand Anfang Februar ein erster Besuch von Vertretern des Amtsgerichtes Saarbrücken am Rayongericht Gldani-Nadsaladewi (Tbilissi) statt. Der stellvertretende Präsident des Amtsgerichts Saarbrücken, Wolfgang Becker, und der Richter am Amtsgericht, Dr. Jochen Krüger, haben zwei Tage lang mit den georgischen Kollegen über die Gerichtssysteme und das Zivilverfahren in Deutschland und Georgien diskutiert. Organisiert wurde der Besuch mit der Hilfe der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH. Sowohl die deutschen als auch die georgischen Richter waren sehr erfreut über den Beginn der neuen Partnerschaft. Wolfgang Becker bemerkte: "Diese Tage haben wir sehr aktiv über die Gerichtsbarkeit in unseren Ländern gesprochen. Die georgischen Richter waren sehr an den Erfahrungen interessiert, die die deutschen Gerichte über die Jahrzehnte gesammelt haben. Aber auch wir haben vieles im georgischen Gerichtssystem entdeckt, was auch für die deutschen Gerichte sehr interessant wäre." Der Vorsitzende des Rayongerichts Surab Ruchadse betonte: "Tbilissi und Saarbrücken haben schon seit Jahren besondere Beziehungen. Es ist sehr erfreulich, dass nach der Städtepartnerschaft nun auch die Partnerschaft zwischen unseren Gerichten zustande kommt. Ich bin sicher, dass aus der Freundschaft zwischen den Gerichten auch persönliche Freundschaft zwischen den Richtern entstehen wird."

In einigen Monaten ist ein Gegenbesuch georgischer Richter am Amtsgerichts Saarbrücken geplant. Die GTZ ist im Auftrag des BMZ im Bereich der Rechts- und Justizreformen bereits seit 1993 im Südkaukasus tätig. Neben der Beratung der Partner bei Gesetzesentwürfen und dem Aufbau rechtsstaatlicher Institutionen unterstützt das GTZ-Projekt u.a. die Implementierung der neuen Gesetze durch Fortbildungskurse für Juristen, die Veröffentlichung juristischer Literatur oder von Entscheidungssammlungen der Gerichte. Außerdem bestehen Maßnahmen zur Verbreitung des neuen Rechts in der Bevölkerung.


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