Grünes
Licht für Auslieferung
Tschetschenen werden an Russland ausgeliefert
Das Schicksal von sechs tschetschenischen Rebellen, die im August
an der georgisch-tschetschenischen Grenze festgenommen wurden,
scheint besiegelt. Nachdem der Europäische Menschrechtsgerichtshof
am 26. November seinen Einspruch gegen eine Auslieferung der Tschetschenen
nach Russland zurückgenommen hat, steht einem legalen Ausliferungsverfahren
nichts mehr im Wege. Allerdings handelt es sich bei zwei weiteren
Tschetschenen, die in georgischer Untersuchungshaft sitzen und
ursprünglich von Russland zur Auslieferung angefordert waren,
um Kisten und damit georgische Staatsbürger. Russland hat
anscheinend von ihrer Auslieferung abgesehen.
Die Klage der Tschtschenen vor dem Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte gegen die Auslieferung, die zunächst
mit einer einstweiligen Verfügung erfolg hatte, ging dennoch
ins Leere, weil Russland einerseits weiteres belastendes Material
vorlegte, andererseits die Beachtung der Menschenrechte der Gefangenen
zusagte und verbindlich von der Verhängung der Todesstrafe
absah. Damit sind für Straßburg die Mindestvoraussetzungen
für einen legalen Auslieferungsvorgang erfüllt und Georgien
muss sich den russischen Auslieferungsbegehren stellen.
Nach Auskunft der Generalstaatsanwaltschaft hat diese der Auslieferung
in drei Fällen bereits zugestimmt, in drei anderen Fällen
werden die nachgereichten Unterlagen des russischen Generalstaatsanwaltes
erst noch geprüft. Allerdings kann es bis zur wirklichen
Übergabe der Untersuchungshäftlinge noch einige Zeit
dauern. Denn nach der georgischen Gesetzgebung haben diese das
Recht, in zwei Instanzen gegen den Auslieferungsbeschluss zu klagen.
Erst wenn der Oberste Gerichtshof den Auslieferungsbeschluss per
Urteil sanktioniert, wird dieser rechtskräftig und kann vollzogen
werden.
Die acht in georgischer Untersuchungshaftv einsitzenden Tscheteschen
gehören zu eienr Gruppe von insgesamt 13 tschetschenischen
Kämpfern, die Anfang August beim Versuch, die georgisch-russische
Grenze illegal zu überschreiten, festgenommen worden waren.
Georgien hatte sich einer Auslieferung zunächst widersetzt
und wollte die Tschetschenen selbst wegen des Deliktes der Grenzverletzugn
verurteilen. Russland legte einerseits aber Beweise für frühere
Straftaten der Festgenommen in Russland vor und verlangte ultimativ
deren Auslieferung. Am Vorabend des GUS-Gipfels von Kischniew
lieferte Georgien fünf Häftlinge an Russland aus, was
zu heftigen Protesten und einer Klage der restlichen Häftlinge
vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
in Straßburg geführt hatte. Mit der jüngsten Entscheidung
aus Strassburg liegt es jetzt wohl allein an den georgischen Gerichten,
wann die Tschetschenen an Russland ausgeliefert werden.
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