Schewardnadse zum Airline-Streit:
Georgien hat den größeren Schaden
Lange genug hat der georgische Staatspräsidente Eduard Schewardnadse
zum Streit um die Landerechte der beiden ausländischen Airliner
"Turkish Airlines" und "British Mediterranean"
geschwiegen, obwohl die georgische Seite unter anderem mit einem
Präsidialdekret aus dem Jahr 1999 die beiden Carrier unter
Druck setzte. Anscheinend wurde er auf dem Petersburger Politgipfel
vom britischen Premier Tony Blair direkt auf dieses Problem angesprochen,
sodass sich seine bisherige Taktik des Wegduckens nicht mehr halten
ließ. Leider habe man in Petersburg zu wenig Zeit gehabt,
das Thema zu besprechen. Jetzt ist der Streit aber auf der Chefebene
angelangt und Eduard Schewardnadse sah sich gezwungen, Farbe zu
bekennen.
Von St. Petersburg zurückgekommen ordnete er zunächst
einmal eine Untersuchung der Hintergründe der umstrittenen
Entscheidung an, die Landegenehmigung für die beiden ausländischen
Fluggesellschaften nicht zu verlängern. Wörtlich heißt
es in einer Agenturmeldung, der Präsident habe angeordnet,
diejenigen ausfindig zu machen, die ihre Hände im Spiel gehabt
hätten, mit dem die jetzige Situation heraufbeschworen wurde.
Es sei Georgien, teilte der Präsident seine Petersburger
Erkenntnisse mit, das von diesem Vorgang den größeren
Schaden erleide.
Vor zehn Jahren, erklärte der Präsident auf einer Kabinettssitzung,
habe er ein Anweisung unterzeichnet, nach welcher einer türkischen
Luftfahrtgesellschaft die Landerechte in Georgien erteilt wurden.
"Turkish Airlines" sei die erste ausländische Gesellschaft
gewesen, die Georgien angeflogen sei. Das sei zu gegenseitigem
Vorteil gewesen, selbst wenn der finanzielle Profit für Georgien
nicht allzu üppig ausgefallen wäre. Aber es habe damals
keinen anderen Ausweg gegeben, zumal seinerzeit der Flughafen
der georgischen Hauptstadt ohne jede Flugbewegung gewesen sei.
Schewardnadse forderte seine Behörden auf, ihm diejenigen
Personen zu nennen, die dafür verantwortlich seien, dass
beide Abkommen bis heute nicht vom Parlament ratifiziert worden
seien. Außerdem forderte er die Zivile Luftfahrtverwaltung,
die Steuerprüfung und die georgischen Airliner auf, ihre
Position in dieser Frage zu überdenken. Nach Ansicht des
Präsidenten würden die Steuerschulden beider Airliner
Georgien nicht den erhofften Reichtum bescheren. Eine vom georgischen
Parlament angeordnete nachträgliche Steuerprüfung hatte
den beiden Airlinern zusästzliche Steuerforderungen von 17
bzw. 13 Millionen GEL beschert. In beiden Fällen wird der
Oberste Gerichtshof Georgiens eine Entscheidung treffen müssen.
Beide Airliner berufen sich auf gegenseitige Steuervergünstigungen
durch die jeweiligen Regierungen, während der georgische
Finanzminister diese für einen Zeitraum von nahezu zehn Jahren
nachtäglich ablehnt, da die bilateralen Vereinbarungen nicht
vom georgischen Parlament ratifiziert worden seien.
Transportminister Merab Adeischwili gab nach der Kabinettssitzung
zu, dass die türkische Seite ein Dokument des georgischen
Außenministeriums über die Gültigkeit des vor
zehn Jahren geschlossenen Vertrages auch ohne parlamentarische
Ratifizierung erhalten habe, da eine solche nach damaliger Gesetzeslage
nicht vorgesehen war. Trotzdem beharrte Adeischwili auf der Entscheidung,
die Landerechte auszusetzen, da die türkische Seite nicht
bereit sei, den Markt zu gleichen Teilen mit einer georgischen
Gesellschaft zu teilen. Sein Ministerium, erklärte er, werde
die Rechte der georgischen Luftfahrtunternehmen verteidigen.
Zur gleichen Zeit wurde bekannt, dass die georgischen Luftfahrtbehörden
einen Gesetzesentwurf über die Lizenzvergabe an ausländische
Airliner in Georgien vorbereitet habe. Der Entwurf sieht über
200 Ergänzungen und Änderungen zur gegenwärtigen
Rechtslage vor. Die georgische Regierung hat den Gesetzesentwurf
zwar gebilligt, jedoch angeregt, ihn zunächst einmal mit
ausländischen Fluggesellschaften zu besprechen, bevor er
dem Parlament zur Beratung zugeleitet wird. An Nachhilfestunden
auf internationalen Politikgipfeln besteht offensichtlich kein
allzu heftiger Bedarf.
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