Urteil
in der letzten Instanz:
Tschetschen werden nicht ausgeliefert
Nach einer letztinstanzlichen Entscheidung des obersten Gerichtshofes
Georgiens, dürfen die drei noch in georgischer Untersuchungshaft
verbliebenen Tschetschenen, die im August 2002 die russisch-georgische
Grenze illegal übertreten hatten, nicht an Russland ausgeliefert
werden. Damit endet ein monatelanger Streit zwischen Georgien
und Russland um die Auslieferung der drei. Fünf andere Tschetschenen
waren aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Präsidenten
Putin und Schewardnadse bereits im letzten Oktober ausgeliefert
worden, bevor eine Intervention des Europäischen Gerichtshofes
für Menschenrechte die Auslieferung damals stoppte. Jetzt
hat das oberste georgische Gericht den Streit beendet, die drei
Tschetschenen müssen sich zunächst vor einem georgischen
Gericht wegen illegalen Grenzübertritts, unerlaubten Waffenbesitzes
und der Gewaltanwendung gegen Gefängnisbeamte verantworten.
Bei der Ausliferung der ersten fünf Tschetschenen im Oktober
letzten jahres war es zwischen Tschetschenen und georgischen Gefängnisbeamten
zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung gekommen.
Das russische Aussenministerium erklärte die georigsche
Gerichtsentscheidung für ungerecht und verlangt weiter die
Auslieferung der Tschetschenen, die verschiedener Verbrechen und
terroristischer Taten verdächtigt werden.
|