Ausgabe 12/03
13. August
Urteil in der letzten Instanz:
Tschetschen werden nicht ausgeliefert

Nach einer letztinstanzlichen Entscheidung des obersten Gerichtshofes Georgiens, dürfen die drei noch in georgischer Untersuchungshaft verbliebenen Tschetschenen, die im August 2002 die russisch-georgische Grenze illegal übertreten hatten, nicht an Russland ausgeliefert werden. Damit endet ein monatelanger Streit zwischen Georgien und Russland um die Auslieferung der drei. Fünf andere Tschetschenen waren aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Präsidenten Putin und Schewardnadse bereits im letzten Oktober ausgeliefert worden, bevor eine Intervention des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte die Auslieferung damals stoppte. Jetzt hat das oberste georgische Gericht den Streit beendet, die drei Tschetschenen müssen sich zunächst vor einem georgischen Gericht wegen illegalen Grenzübertritts, unerlaubten Waffenbesitzes und der Gewaltanwendung gegen Gefängnisbeamte verantworten. Bei der Ausliferung der ersten fünf Tschetschenen im Oktober letzten jahres war es zwischen Tschetschenen und georgischen Gefängnisbeamten zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung gekommen.

Das russische Aussenministerium erklärte die georigsche Gerichtsentscheidung für ungerecht und verlangt weiter die Auslieferung der Tschetschenen, die verschiedener Verbrechen und terroristischer Taten verdächtigt werden.


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