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      Allgemeine Reisebedingungen 
         
        Lieber Reisegast, 
        ERKA-REISEN ist stets bemüht, seinen Gästen ein unvergessliches Reiseerlebnis 
        zu vermitteln. Wir wollen, dass Sie vor Abschluss eines Reisevertrags 
        wissen, was wir für Sie organisieren und leisten und, sollte es zu nachträglichen 
        Differenzen kommen, welche Gewährleistungen Sie von uns verlangen können. 
        Deshalb bitten wir Sie, diese Allgemeinen Reisebedingungen aufmerksam 
        durchzulesen. Sie sind Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen 
        Reisevertrages. 
         
        Vorwort 
        Eine Reise in die Länder des ehemaligen Ostblocks bietet außergewöhnliche 
        Erfahrungen und Eindrücke, sie kann jedoch noch nicht an allgemeinen europäischen 
        Maßstäben gemessen werden, vor allem dann, wenn die Unterbringung in Privatquartieren 
        erfolgt. Eventuelle Leistungsstörungen wie allgemeine Versorgungsprobleme 
        (Wasser, Strom etc.) liegen nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters 
        und seiner Leistungsbringer. Trotz aller Sorgfalt in Planung und Vorbereitung 
        der Reisen können aufgrund örtlicher Verhältnisse einzelne Programmteile 
        ausfallen. Der Veranstalter ist aber stets bemüht, ein gleichwertiges 
        Ersatzprogramm zu bieten. Die Führungen werden in der Regel von deutschsprachigen 
        Führern durchgeführt. Es kann aber ausnahmsweise der Fall eintreten, dass 
        bestimmte Führungen in englischer oder anderer Sprache durchgeführt werden 
        müssen. 
         
        Veranstalter, Reisevertrag 
        1. Veranstalter ist die Firma ERKA REISEN GmbH, Robert-Stolz-Str. 21, 
        76646 Bruchsal 
        2. Die zusätzlich zum jeweiligen Reiseprogramm vor Ort angebotenen Ausflüge, 
        Rundfahrten und Führungen werden vom Reiseveranstalter nur vermittelt. 
        Er haftet daher nicht für ihre Durchführung und eventuelle Mängel, auch 
        wenn sie über den Reiseveranstalter angeboten wurden. Dies gilt nur, wenn 
        die zusätzlich angebotenen Leistungen in der Reisebestätigung als Fremdleistung 
        gekennzeichnet sind bzw. vor Ort im Reiseland Buchungen unmittelbar durch 
        Vermittlung des Reiseveranstalters erfolgen. Führungen für Bergsteigtouren 
        und Skitouren werden von ERKA REISEN grundsätzlich nur vermittelt und 
        von erfahrenen örtlichen Veranstaltern durchgeführt. 
        3. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn Sie nach Ihrer Reiseanmeldung, 
        das ist Ihr verbindliches Vertragsangebot an uns, eine Reisebestätigung 
        durch uns erhalten haben. Maßgeblich ist immer die Reisebestätigung. Mit 
        dieser wird der Vertrag auch für den Reiseveranstalter verbindlich, wobei 
        die Berichtigung von Irrtümern aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern 
        bis zum Reiseantritt vorbehalten bleibt. 
         
        Preisänderung 
        Der Veranstalter behält sich vor, den Reisepreis dann zu erhöhen, wenn 
        eine Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgabe für bestimmt Leistungen 
        wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende 
        Reise geltenden Wechselkurse eintritt. Der Reiseveranstalter wird dies 
        mit genauen Angaben zur Berechnung der neuen Preise spätestens 21 Tage 
        vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangen. Danach ist eine Preiserhöhung 
        ausgeschlossen. Preiserhöhungen erfolgen nur bei Buchungen, die länger 
        als vier Monate vor Reisebeginn erfolgen. 
        Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 vom Hundert oder 
        einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende 
        vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen an einer mindestens gleichwertigen 
        anderen Reise teilnehmen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, 
        eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende 
        hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter 
        diesem gegenüber geltend zu machen. 
         
        Leistungen 
        1. Maßgeblich sind der für die Reisezeit gültige Prospekt des Reiseveranstalters 
        und die Reisebestätigung, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen 
        von Orts- und Hotelprospekten und sonstigen Dritten. Die Beschaffung gültiger 
        Reisepapiere (Visa etc. ) ist Sache des Reisenden, ebenso die Einhaltung 
        von Gesundheitsbestimmungen. 
        2. Für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen erfolgt keine Erstattung. 
        Dem Reisenden bleibt es aber vorbehalten nachzuweisen, dass dem Veranstalter 
        kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. 
        3. Im Reisepreis eingeschlossen sind die Beförderung von maximal 20 kg 
        Reisegepäck pro Reisenden. Evtl. Übergepäck bezahlt der Reisende direkt 
        bei der Fluggesellschaft. 
         
        Leistungsänderungen 
        Aufgrund von nach Abschluss des Reisevertrags eingetretener Umstände, 
        die er nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt hat, darf der Reiseveranstalter 
        einzelne Leistungen durch gleichwertige ersetzen, sofern sich dadurch 
        der Gesamtzuschnitt der Reise nicht erheblich verändert. 
         
        Stornogebühren, Umbuchung 
        1. Bei nicht rechtzeitig erfolgter Zahlung des Reisepreises und Ablehnung
         der Reise durch den Reiseveranstalter beträgt die Stornogebühr 90%
        des 
        vereinbarten Reisepreises. 
        2. Beim jederzeit zulässigen Rücktritt des Reisenden (maßgeblich ist
        der  Eingang der Erklärung beim Reiseveranstalter) betragen die Stornogebühren
        
        jeweils in % des Reisepreises: bis 60 Tage vor Reiseantritt 25% ; bis
         45 Tage vor Reiseantritt 50%; bis 30 Tage vor Reiseantritt 75%; bis
        15
         Tage vor Reiseantritt 90%;  
        3. Bei vorzeitigem Abbruch der Reise erfolgt keine Teilrückerstattung. 
        Evtl. Mehrkosten wie Umbuchungsgebühren etc. trägt der Reisende. 
        4. Dem Veranstalter oder dem Reisenden bleibt es vorbehalten, den dem 
        Veranstalter durch einen Rücktritt entstandenen Schaden konkret zu berechnen. 
        5. Stellt der Reisende einen Ersatzreisenden, so treten an die Stelle 
        der Stornogebühren lediglich Umbuchungskosten von 50 Euro. 
        6. Umbuchungen von Reisen für einen anderen Reisetermin sind nur mit Zustimmung 
        des Reiseveranstalters möglich, es sei denn, der Reisende stellt einen 
        Ersatzreisenden. Der Veranstalter kann die Zustimmung zur Umbuchung von 
        der Zahlung einer Stornogebühr abhängig machen, die er nach seinen tatsächlich 
        entstehenden Storno- und Mehrkosten berechnen muss. Auf alle Fälle berechnet 
        der Veranstalter eine Umbuchungsgebühr von 50 Euro. 
         
        Haftung des Reiseveranstalters 
        1. Gesetzliche Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Veranstalters ist 
        beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von 
        einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen 
        Haftung beschränkt ist. Dies gilt insbesondere für Haftungsbeschränkungen 
        nach dem Warschauer Abkommen für Flugreisen. 
        2. Vertragliche Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Veranstalters ist 
        für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf die Höhe des dreifachen 
        Reisepreises pro Person beschränkt, soweit der Schaden des Reisenden weder 
        vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der Reiseveranstalter 
        für einen dem Reisenden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens 
        eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 
        3. Sämtliche Helikopterflüge, Bergwanderungen, Bergbesteigungen, Skitouren, 
        Paragliding, Mountainbike-und Reitouren oder ähnliche Veranstaltungen, 
        die vom Reiseveranstalter vermittelt werden, erfolgen auf eigene Gefahr. 
        Jeder Reiseteilnehmer unterzeichnet mit der Reiseanmeldung eine derartige 
        Haftungsausschlusserklärung. Bei Buchungen vor Ort wird diese vor Ort 
        unterzeichnet. Durch die Unterschrift auf der Verzichtserklärung erklärt 
        der Reisende, bei einem Unfall keine Schadenersatzansprüche gegen den 
        Veranstalter, den Vermittler oder die beteiligten Mitarbeiter, wie Bergführer, 
        Piloten u.a. zu richten. 
         
        Mitwirkungspflicht des Reisenden 
        1. Falls der Reisende seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor Reisebeginn 
        erhalten hat, muss er den Reiseveranstalter unverzüglich unterrichten. 
        2. Bei Leistungsstörungen muss der Reisende diese unverzüglich gegenüber 
        der örtlichen Reiseleitung beanstanden und gegebenenfalls Abhilfe verlangen. 
        Die örtliche Reiseleitung ist nicht befugt, Gewährleistungsansprüche des 
        Reisenden anzuerkennen. Sie hat aber auf Verlangen des Reisenden mit diesem 
        ein Protokoll über die vom Reisenden behaupteten Leistungsstörungen aufzunehmen. 
         
        Absage durch den Veranstalter, höhere Gewalt 
        1. Soweit im Prospekt und in der Reisebestätigung auf eine Mindesteilnehmerzahl 
        hingewiesen wird, darf der Reiseveranstalter die Reise bis 21 Tage vor 
        ihrem Beginn bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl absagen. 
        2. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise 
        infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. 
        Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen oder alle staatlichen Maßnahmen) 
        unmöglich, erheblich beschwert, gefährlich oder beeinträchtigt wird. Bei 
        Reiseabsage vor Reiseantritt wird der volle Reisepreis zurückerstattet. 
        3. Wurde die Reise bereits teilweise durchgeführt, zahlt der Reisende 
        die bis dahin erbrachten Reiseleistungen in ihrem Verhältnis zum Gesamtpreis 
        sowie etwaige Mehrkosten (z.B. notwendiger, verlängerter Aufenthalt). 
        Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen der Reisende und 
        der Reiseveranstalter je zur Hälfte. Das Kündigungsrecht wegen höherer 
        Gewalt steht auch dem Reisenden zu. 
         
        Im Überigen gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. 
        
        
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