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Allgemeine Reisebedingungen
Lieber Reisegast,
ERKA-REISEN ist stets bemüht, seinen Gästen ein unvergessliches Reiseerlebnis
zu vermitteln. Wir wollen, dass Sie vor Abschluss eines Reisevertrags
wissen, was wir für Sie organisieren und leisten und, sollte es zu nachträglichen
Differenzen kommen, welche Gewährleistungen Sie von uns verlangen können.
Deshalb bitten wir Sie, diese Allgemeinen Reisebedingungen aufmerksam
durchzulesen. Sie sind Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen
Reisevertrages.
Vorwort
Eine Reise in die Länder des ehemaligen Ostblocks bietet außergewöhnliche
Erfahrungen und Eindrücke, sie kann jedoch noch nicht an allgemeinen europäischen
Maßstäben gemessen werden, vor allem dann, wenn die Unterbringung in Privatquartieren
erfolgt. Eventuelle Leistungsstörungen wie allgemeine Versorgungsprobleme
(Wasser, Strom etc.) liegen nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters
und seiner Leistungsbringer. Trotz aller Sorgfalt in Planung und Vorbereitung
der Reisen können aufgrund örtlicher Verhältnisse einzelne Programmteile
ausfallen. Der Veranstalter ist aber stets bemüht, ein gleichwertiges
Ersatzprogramm zu bieten. Die Führungen werden in der Regel von deutschsprachigen
Führern durchgeführt. Es kann aber ausnahmsweise der Fall eintreten, dass
bestimmte Führungen in englischer oder anderer Sprache durchgeführt werden
müssen.
Veranstalter, Reisevertrag
1. Veranstalter ist die Firma ERKA REISEN GmbH, Robert-Stolz-Str. 21,
76646 Bruchsal
2. Die zusätzlich zum jeweiligen Reiseprogramm vor Ort angebotenen Ausflüge,
Rundfahrten und Führungen werden vom Reiseveranstalter nur vermittelt.
Er haftet daher nicht für ihre Durchführung und eventuelle Mängel, auch
wenn sie über den Reiseveranstalter angeboten wurden. Dies gilt nur, wenn
die zusätzlich angebotenen Leistungen in der Reisebestätigung als Fremdleistung
gekennzeichnet sind bzw. vor Ort im Reiseland Buchungen unmittelbar durch
Vermittlung des Reiseveranstalters erfolgen. Führungen für Bergsteigtouren
und Skitouren werden von ERKA REISEN grundsätzlich nur vermittelt und
von erfahrenen örtlichen Veranstaltern durchgeführt.
3. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn Sie nach Ihrer Reiseanmeldung,
das ist Ihr verbindliches Vertragsangebot an uns, eine Reisebestätigung
durch uns erhalten haben. Maßgeblich ist immer die Reisebestätigung. Mit
dieser wird der Vertrag auch für den Reiseveranstalter verbindlich, wobei
die Berichtigung von Irrtümern aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern
bis zum Reiseantritt vorbehalten bleibt.
Preisänderung
Der Veranstalter behält sich vor, den Reisepreis dann zu erhöhen, wenn
eine Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgabe für bestimmt Leistungen
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse eintritt. Der Reiseveranstalter wird dies
mit genauen Angaben zur Berechnung der neuen Preise spätestens 21 Tage
vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangen. Danach ist eine Preiserhöhung
ausgeschlossen. Preiserhöhungen erfolgen nur bei Buchungen, die länger
als vier Monate vor Reisebeginn erfolgen.
Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 vom Hundert oder
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende
vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise teilnehmen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende
hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter
diesem gegenüber geltend zu machen.
Leistungen
1. Maßgeblich sind der für die Reisezeit gültige Prospekt des Reiseveranstalters
und die Reisebestätigung, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen
von Orts- und Hotelprospekten und sonstigen Dritten. Die Beschaffung gültiger
Reisepapiere (Visa etc. ) ist Sache des Reisenden, ebenso die Einhaltung
von Gesundheitsbestimmungen.
2. Für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen erfolgt keine Erstattung.
Dem Reisenden bleibt es aber vorbehalten nachzuweisen, dass dem Veranstalter
kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
3. Im Reisepreis eingeschlossen sind die Beförderung von maximal 20 kg
Reisegepäck pro Reisenden. Evtl. Übergepäck bezahlt der Reisende direkt
bei der Fluggesellschaft.
Leistungsänderungen
Aufgrund von nach Abschluss des Reisevertrags eingetretener Umstände,
die er nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt hat, darf der Reiseveranstalter
einzelne Leistungen durch gleichwertige ersetzen, sofern sich dadurch
der Gesamtzuschnitt der Reise nicht erheblich verändert.
Stornogebühren, Umbuchung
1. Bei nicht rechtzeitig erfolgter Zahlung des Reisepreises und Ablehnung
der Reise durch den Reiseveranstalter beträgt die Stornogebühr 90%
des
vereinbarten Reisepreises.
2. Beim jederzeit zulässigen Rücktritt des Reisenden (maßgeblich ist
der Eingang der Erklärung beim Reiseveranstalter) betragen die Stornogebühren
jeweils in % des Reisepreises: bis 60 Tage vor Reiseantritt 25% ; bis
45 Tage vor Reiseantritt 50%; bis 30 Tage vor Reiseantritt 75%; bis
15
Tage vor Reiseantritt 90%;
3. Bei vorzeitigem Abbruch der Reise erfolgt keine Teilrückerstattung.
Evtl. Mehrkosten wie Umbuchungsgebühren etc. trägt der Reisende.
4. Dem Veranstalter oder dem Reisenden bleibt es vorbehalten, den dem
Veranstalter durch einen Rücktritt entstandenen Schaden konkret zu berechnen.
5. Stellt der Reisende einen Ersatzreisenden, so treten an die Stelle
der Stornogebühren lediglich Umbuchungskosten von 50 Euro.
6. Umbuchungen von Reisen für einen anderen Reisetermin sind nur mit Zustimmung
des Reiseveranstalters möglich, es sei denn, der Reisende stellt einen
Ersatzreisenden. Der Veranstalter kann die Zustimmung zur Umbuchung von
der Zahlung einer Stornogebühr abhängig machen, die er nach seinen tatsächlich
entstehenden Storno- und Mehrkosten berechnen muss. Auf alle Fälle berechnet
der Veranstalter eine Umbuchungsgebühr von 50 Euro.
Haftung des Reiseveranstalters
1. Gesetzliche Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Veranstalters ist
beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von
einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen
Haftung beschränkt ist. Dies gilt insbesondere für Haftungsbeschränkungen
nach dem Warschauer Abkommen für Flugreisen.
2. Vertragliche Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Veranstalters ist
für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises pro Person beschränkt, soweit der Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der Reiseveranstalter
für einen dem Reisenden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
3. Sämtliche Helikopterflüge, Bergwanderungen, Bergbesteigungen, Skitouren,
Paragliding, Mountainbike-und Reitouren oder ähnliche Veranstaltungen,
die vom Reiseveranstalter vermittelt werden, erfolgen auf eigene Gefahr.
Jeder Reiseteilnehmer unterzeichnet mit der Reiseanmeldung eine derartige
Haftungsausschlusserklärung. Bei Buchungen vor Ort wird diese vor Ort
unterzeichnet. Durch die Unterschrift auf der Verzichtserklärung erklärt
der Reisende, bei einem Unfall keine Schadenersatzansprüche gegen den
Veranstalter, den Vermittler oder die beteiligten Mitarbeiter, wie Bergführer,
Piloten u.a. zu richten.
Mitwirkungspflicht des Reisenden
1. Falls der Reisende seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor Reisebeginn
erhalten hat, muss er den Reiseveranstalter unverzüglich unterrichten.
2. Bei Leistungsstörungen muss der Reisende diese unverzüglich gegenüber
der örtlichen Reiseleitung beanstanden und gegebenenfalls Abhilfe verlangen.
Die örtliche Reiseleitung ist nicht befugt, Gewährleistungsansprüche des
Reisenden anzuerkennen. Sie hat aber auf Verlangen des Reisenden mit diesem
ein Protokoll über die vom Reisenden behaupteten Leistungsstörungen aufzunehmen.
Absage durch den Veranstalter, höhere Gewalt
1. Soweit im Prospekt und in der Reisebestätigung auf eine Mindesteilnehmerzahl
hingewiesen wird, darf der Reiseveranstalter die Reise bis 21 Tage vor
ihrem Beginn bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl absagen.
2. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise
infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B.
Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen oder alle staatlichen Maßnahmen)
unmöglich, erheblich beschwert, gefährlich oder beeinträchtigt wird. Bei
Reiseabsage vor Reiseantritt wird der volle Reisepreis zurückerstattet.
3. Wurde die Reise bereits teilweise durchgeführt, zahlt der Reisende
die bis dahin erbrachten Reiseleistungen in ihrem Verhältnis zum Gesamtpreis
sowie etwaige Mehrkosten (z.B. notwendiger, verlängerter Aufenthalt).
Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen der Reisende und
der Reiseveranstalter je zur Hälfte. Das Kündigungsrecht wegen höherer
Gewalt steht auch dem Reisenden zu.
Im Überigen gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
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