
Trotz gegenteiliger Befürchtungen und öffentlicher Anschuldigungen
wird der georgische Staatspräsident nicht müde, zu erklären,
dass die Novemberwahlen ohne Beanstandungen über die Bühne
gehen werden. Bei den vergangenen Wahlen war es zu erheblichen Manipulationen
und Fälschungen gekommen, vor allem bei der Erstellung der
Wählerverzeichnisse (siehe: Kommunalwahl-Special
vom Mai 2002). Von Wahl zu Wahl differierte die Zahl der Wahlberechtigten
um einige Hunderttausend, einmal nach oben, dann wieder nach unten,
offensichtlich nach aktueller Interessenslage derer, die das Wahlverfahren
kontrollierten. Und das war bisher immer der Regierungsapparat.
Ausserdem mussten die Wählerverzeichnisse nach altem Gesetz
nach jeder Wahl vernichtet werden, eine nachträgliche Kontrolle
vor allem der Wahlbeteiligung war schwer möglich.
Darüberhinaus bot das georgische Wahlgesetz bis zum Jahr
2002 jedermann die Chance, in mehreren Wahllokalen zur Wahl zu
gehen und damit mehrfach seine Stimme abzugeben, ohne dass dies
zu kontrollieren gewesen wäre. Das Gesetz sah nämlich
vor, dass jedem Bürger das Recht auf Stimmabgabe einzuräumen
war, der mit einem gültigen Pass in einem Wahllokal vorsprach,
egal, ob er in den Wählerverzeichnissen des Wahllokals aufgeführt
war oder nicht. Da die Wählerverzeichnisse der einzelnen
Wahldistrikte oder gar der Wahllokale weder vor der Wahl noch
nach der Wahl miteinander abgeglichen wurden, war eine Kontrolle
dieser Mehrfachwähler nicht möglich. Meist wurden die
Wählerverzeichnisse auch erst einen Tag vor der Wahl oder
am Wahltag selbst im Wahllokal zur öffentlichen Kontrolle
ausgehängt.
Die dritte Möglichkeit, das Ergebnis zu verfälschen,
hiess Karussell. Dabei gab der erste Wähler einer Partei
in einem Wahlbüro einen Wahlumschlag ohne ausgefüllten
Wahlschein ab, übergab seinen Wahlschein dafür an den
nächsten Wähler seiner Partei. Dieser steckte den Wahlschein,
den sein Vorgänger ausgefüllt hatte, ins Wahlkouvert
und brachte seinen Wahlschein statt dessen zur Kontrolle zurück
zu einem Parteimann vor dem Wahllokal. Für das richtige Kreuz
gab`s dann die entsprechende Entlohnung und der Wahlschein wurde
dem nächsten Wähler der Partei zur selben Prozedur übergeben.
Damit hatte eine Partei die völlige Kontrolle über das
Abstimmverhalten der von ihr aufgebotenen und bezahlten Wähler.
Solche Karussellteams sind dann von Wahllokal zu Wahllokal gefahren
worden, wo unter Anleitung des entsprechenden Parteienkontrolleurs
das Karusellspiel von vorne begann. Eine Top-Organisation in einem
Land, dem man gemeinhin nur Improvisation und Chaos zutraut. Bei
Wahlen hatte das Chaos aber durchaus System.
Technische Hilfe durch internationale Spezialisten
All diesen Manipulationen soll bei der Wahl am 2. November ein
Riegel vorgeschoben werden. Aus eigener Kraft wäre die georgische
Verwaltung wohl kaum imstande gewesen, ein Wahlsystem aufzubauen,
dass solche Manipulationen von vorneherein ausschliesst, selbst
wenn man den besten Willen, dies auch wirklich tun zu wollen,
unterstellt. Aber daran darf angesichts der massiven Gegenwehr
der Regierungsapparate gegen alle Änderungen mit gutem Recht
gezweifelt werden, vom Fehlen entsprechender Finanzen ganz zu
schweigen.
So spendierte die amerikanische Regierung über USAID (United
States Agency for International Development) - ein Gegenstück
zu unserer deutschen GTZ (Gesellschaft für technische Zusammenarbeit)
- den Betrag von 350.000 $ und beauftragte das in 120 Ländern
tätige Institut IFES (International Foundation for Election
Systems) mit der Implementiertung eines entsprechenden Programms,
mit dem die CEC (Central Election Commission) bei der Vorbereitung
und Durchführung der Wahlen unterstützt werden soll.
IFES ist eine in den USA ansässige, unabhängige und
gemeinnützige Stiftung, die viele Ländern auf Anfrage
bei der Durchführung demokratischer Wahlen berät. In
Georgien ist IFES seit 1998 tätig, hat zunächst einmal
das georgische Wahlsystem analysiert und dem Parlament entsprechende
Gesetzesänderungen vorgeschlagen. Das Desaster in den Wählerlisten
der Kommunalwahlen vom vergangenen Jahr, als einige IFES-Vorschläge
von Regierung und Parlament nicht beachtet worden waren, hat dazu
geführt, dass jetzt die IFES-Vorschläge im Wesentlichen
angenommen wurden.
Neues Wahlgesetz
Im Jahr 2001 wurde mit Beratung von IFES der Wirrwarr von drei
georgischen Wahlgesetzen, deren Bestimmungen sich teilweise sogar
widersprachen, aufgelöst und ein einheitliches Wahlgesetz
geschaffen, das internationalen Anforderungen entspricht. In den
Jahren 2002 und 2003 wurde dieses Wahlgesetz ergänzt und
überarbeitet, wobei unter anderem auch die Lehren aus dem
Manipulationsdesaster der Kommunalwahlen 2002 gezogen wurden.
Die rechtliche Grundlage für die Parlamentswahl im November,
so George Sechinaschwili, der stellvertretende IFES-Projektmanager
für Georgien, ist somit gelegt.
Bei der Erstellung der Wählerlisten für die Parlamentswahl
im November erhielt IFES Mitte des Jahres aufgrund einer Regierungsvereinbarung
zwischen den USA und Georgien den USAID-finanzierten Auftrag,
die Central Election Commission - CEC - bei der Erstellung eines
zentralisierten und computerisierten landesweiten Wählerverzeichnisses
technisch zu unterstützen. Über 600 Leute waren eineinhalb
Monate lang damit beschäftigt, an rund 150 Computern im Vierschichtbetrieb
die Daten, die ihnen von verschiedenen georgischen Behörden
- mit angemessener Verspätung, versteht sich - übergeben
worden waren, in eine zentrale Datei einzuspeisen. Mehrere Kontrollgänge
sicherten das Verfahren ab, eine Höllenarbeit, sagt George
Sechinaschwili, die dennoch rechtzeitig fertiggestellt werden
konnte. Lediglich die autonome Provinz Adscharien hat bis heute
keine Wählerdaten an die CEC und damit an IFES geliefert.

Bei Kontrollabgleichen der Daten kam zum Beispiel heraus, dass
in den amtlichen Wählerverzeichnissen rund 350.000 Personen
aufgeführt waren, die nachweislich in den letzten zehn Jahren
verstorben sind. Ausserdem wurden unzählige Wähler an
verschiedenen Orten registriert. Zudem sind viele Georgier, die
im Ausland leben in Georgien noch registriert und tauchen in den
Wählerverzeichnissen auf. Mit Hilfe von Dateien der Konsularabteilung
des Aussenministeriums, der Polizei und persönlichen Recherchen
vor Ort wurden viele dieser "Geisterwähler" ausfindig
gemacht. Sie können nicht aus den Wählerverzeichnissen
gestrichen werden, sind aber besonderes markiert. Die Wahlkommissionen
der einzelnen Wahllokale sind gehalten, die Identität dieser
Wähler, sollten sie im Wahlokal vorsprechen, besonders intensiv
zu prüfen.
Vorläufiges Wählerverzeichnis der Öffentlichkeit
übergeben
Die gesamten Wählerdaten wurden als sogenanntes "Vorläufiges
Wählerverzeichnis" am 29. September der Öffentlichkeit
übergeben. Die Liste ist auch über Internet abrufbar.
Alle Parteien erhielten eine nicht manipulierbare elektronische
Datei, mit Hilfe derer sie offensichtliche Fehler in den Wählerverzeichnissen
prüfen können. Das gab es in früheren Wahlen nicht.
Auch die Distriktwahlkommissionen haben diese Listen zur Überprüfung
erhalten. Die Bevölkerung wurde über die Medien aufgerufen,
die Richtigkeit des "Vorläufigen Wählerverzeichnisses"
zu überprüfen und Korrekturen anzumelden.
So reklamieren die Parteien, dass einige Zehntausend Wählerinnen
und Wähler überhaupt nicht in den Listen aufzufinden
waren, darunter auch durchaus prominente Namen wie Nino Burdschanadse,
die derzeitige Parlementspräsidentin. Diese können sich
jetzt noch rechtzeitig registrieren lassen. Im Gegensatz zu früheren
Wahlen kann ein Wähler nur in dem Wahlbezirk seine Stimme
abgeben, in dem er tatsächlich registriert ist und im Wählerverzeichnis
aufgenommen ist. Da aber viele Menschen in Georgien teilweise
überhaupt keinen registrierten Wohnsitz haben oder weder
Pass noch Identitätskarte besitzen, werden diese nach den
neuen Wahlgesetz vom Urnengang ausgeschlossen. Nicht mehr so einfach
wie in den vergangenen Jahren wählen kann auch derjenige,
der beispielsweise in Tbilissi wohnt, aber noch immer in seinem
Heimatdorf gemeldet ist. Er muss sich jetzt schon der Mühe
unterziehen, am Wahltag am Ort seiner offiziellen Registrierung
zur Wahl anzutreten oder aber seine Registrierung ändern.
Dafür war aber der 1. September als letzter Stichtag im Gesetz
vorgesehen.
Es ist also - und nur so kann einmal eine grundlegende Ordnung
in die Wählerverzeichnisse gebracht werden - die Sache eines
jeden einzelnen, nachzuprüfen, ob er im Wahllokal seines
registrierten Wohnsitzes in das Wählerverzeichnis eingetragen
ist oder nicht. Jede zusätzliche Registrierung muss vom Wahlausschuss
des Wahllokals über den Wahldistrikt zur CEC auf einem eigens
angefertigten Vordruck gemeldet werden. Nach Zustimmung durch
die CEC kann IFES dann diese Wähler noch rechtzeitig vor
dem 2. November in die offiziellen Wählerverzeichnisse aufnehmen.
Wahlberechtigt ist nur derjenige, der in einem offiziellen Wählerverzeichnis
steht.
Transparenz bei Änderung des Wählerverzeichnisses
Jeder Änderungsantrag des Vorläufigen Wählerverzeichnisses
muss mit einem entsprechenden Dokument begründet und von
einer natürlichen Person unterzeichnet werden, die die Verantwortung
für die im Änderungsantrag gemachten Angaben übernimmt.
Eine bewusste Falschangabe bei diesem Antrag wird als Strafvergehen
bewertet, für das Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorgesehen
sind. Alle Änderungsanträge werden von der CEC entschieden
und dann in das zentrale Wählerverzeichnis aufgenommen. Damit
haben alle an dieser Wahl Beteiligten die Möglichkeit, bei
der Bereinigung des "Vorläufigen Wählerverzeichnisses"
mitzuwirken. Damit, so George Sechinaschwili, kann keine Partei
später mit der Klage kommen, das Wählerverzeichnis sei
fehlerhaft. Die Begründungen dieser Anträge werden archiviert,
sodass auch noch Wochen nach den Wahlen entsprechende Überprüfungen
stattfinden können.
In den Wahllokalen dürfen nur die Wählerverzeichnisse
verwendet werden, die vom IFES-System auf fälschungssicherem
Papier ausgedruckt werden. Um weitere Manipulationen an den Wählerlisten
in den einzelnen Wahllokalen auszuschliessen, hat IFES auch eine
genaue Grenzziehung und eine Auflistung aller Strassen und Häuser
der einzelnen Wahlbezirke in seine elektronische Datei aufgenommen.
Die Anzahl der Wähler in einem Wahlbezirk oder Wahldistrikt
kann somit nicht mehr manipuliert werden. Und wenn diese jetzt
aufgebauten Wählerdateien in Zukunft regelmässig gepflegt
und bei jeder Wahl aktualisiert werden, dann dürfte zumindest
das System der Wählerlisten für alle Zukunft einigermassen
fälschungssicher sein. Transparent ist es mit dieser Wahl
zum ersten Mal in der Geschichte des postsowjetischen Georgien.
Kontrollsysteme im Wahllokal
Bliebe noch die Kontrolle in den Wahllokalen, vor allem die Verhinderung
des sogenannten Karusells. Spezielle Wahlbeobachter sind insbesondere
auf diese Form des Wahlbetrugs trainiert. Dazu sieht die Wahlordnung
vor, dass jeder Wähler seinen Wahlschein in einer Wahl-Kabine
ausfüllt, die nach hinten geöffnet ist, sodass die Wahlkommission
beobachten kann, ob ein Wähler einen bereits vorbereiteten
Wahlschein mitgebracht hat und ob er seinen Wahlschein in der
Tasche verschwinden lässt. Das Wahlgeheimnis ist gewährleistet,
da die offene Seite der Wahlkabine keinen Einblick auf den Pult
frei gibt, auf dem der Wähler seinen Wahlschein ausfüllt.
Den zusammengefalteten Wahlzettel muss der Wähler im Wahllokal
vor den Augen der Wahlkommission und der Wahlbeobachter in das
Wahlkouvert stecken und dieses dann in die Urne werfen.
Und um Mehrfachwählen zu verhindern, wird jeder Wähler
bei der Stimmabgabe auf dem Daumen der rechten Hand mit einem
Spezialspray markiert. Dieses wird bei UV-Beleuchtung sichtbar,
weshalb jeder Wähler bei Betreten eines Wahllokals mit einer
UV-Lampe überprüft wird. Das Spray hält entsprechend
lange, kann am Wahltag nicht abgewaschen werden und ist gesundheitlich
absolut unbedenklich. Dieses Spray wurde bereits auf OSZE-Wunsch
bei Wahlen in Bosnien mit großem Erfolg angewendet. Das
Spray wird allerdings nur in Gemeinden mit mehr als einem Wahllokal
eingesetzt.
Technische Vorbereitung besser denn je
George Sechinaschwili hofft, dass bei diesem umfangreichen Sicherheitssystem
die Novemberwahlen alles in allem sauber ablaufen können,
die technischen Vorbereitungen sind besser denn je bei georgischen
Wahlen. Insbesondere mit der Neubesetzung der CEC vor einigen
Wochen sei die Arbeit besser vorangegangen, die alte CEC habe
IFES, wann immer möglich, Stolpersteine in den Weg gelegt.
Sogar von Druck und persönlichen Einschüchterungen habe
man nicht zurückgehalten. Mit der Rückendeckung durch
internationale Organisationen habe man aber trotzdem einen riessigen
Schritt in Richtung faire und demokratische Wahlen gemacht.
Damit all diese Regelungen auch bei den einfachen Wählern
auf dem Lande und vor allem bei Wählern der ethnischen Minderheiten
ankommen, die teilweise die georgische Sprache nicht verstehen,
hat eine IFES-Limited, eine in London ansässige Partner-Organisation
von IFES/Washington, mit finanzieller Unterstützung der EU
eine breite Informationskampagne gestartet, mit der vor allem
diese Wählergruppen auf ihre demokratischen Rechte aufmerksam
gemacht werden sollen.
So kann man also dem 2. November mit einiger Erwartung auf einen
durchaus vernünftigen Ablauf dieser Parlamentswahlen entgegensehen,
wenn alle Parteien und vor allem alle Wählerinnen und Wähler
das Angebot, die vorläufigen Wahlerverzeichnisse zu überprüfen,
auch nutzen. Wer die TV-Programme der letzten Tage beobachtete,
kann sich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, als ob alle
Parteien unisono eher gewillt seien, sich in einem künstlich
inszenierten Streit vorsorgliche Begründungen für eventuelle
Wahlniederlagen zu beschaffen. Denn verglichen mit früheren
Wahlen ist das System durch die Einführung der zentralisierten
Wählerlisten weitaus sicherer geworden. Die Frage drängt
sich allerdings auf, ob die Parteien davor mehr Angst haben, als
sie öffentlich zugeben wollen.
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