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Ausgabe 16/03
15. Oktober


Trotz gegenteiliger Befürchtungen und öffentlicher Anschuldigungen wird der georgische Staatspräsident nicht müde, zu erklären, dass die Novemberwahlen ohne Beanstandungen über die Bühne gehen werden. Bei den vergangenen Wahlen war es zu erheblichen Manipulationen und Fälschungen gekommen, vor allem bei der Erstellung der Wählerverzeichnisse (siehe: Kommunalwahl-Special vom Mai 2002). Von Wahl zu Wahl differierte die Zahl der Wahlberechtigten um einige Hunderttausend, einmal nach oben, dann wieder nach unten, offensichtlich nach aktueller Interessenslage derer, die das Wahlverfahren kontrollierten. Und das war bisher immer der Regierungsapparat. Ausserdem mussten die Wählerverzeichnisse nach altem Gesetz nach jeder Wahl vernichtet werden, eine nachträgliche Kontrolle vor allem der Wahlbeteiligung war schwer möglich.

Darüberhinaus bot das georgische Wahlgesetz bis zum Jahr 2002 jedermann die Chance, in mehreren Wahllokalen zur Wahl zu gehen und damit mehrfach seine Stimme abzugeben, ohne dass dies zu kontrollieren gewesen wäre. Das Gesetz sah nämlich vor, dass jedem Bürger das Recht auf Stimmabgabe einzuräumen war, der mit einem gültigen Pass in einem Wahllokal vorsprach, egal, ob er in den Wählerverzeichnissen des Wahllokals aufgeführt war oder nicht. Da die Wählerverzeichnisse der einzelnen Wahldistrikte oder gar der Wahllokale weder vor der Wahl noch nach der Wahl miteinander abgeglichen wurden, war eine Kontrolle dieser Mehrfachwähler nicht möglich. Meist wurden die Wählerverzeichnisse auch erst einen Tag vor der Wahl oder am Wahltag selbst im Wahllokal zur öffentlichen Kontrolle ausgehängt.

Die dritte Möglichkeit, das Ergebnis zu verfälschen, hiess Karussell. Dabei gab der erste Wähler einer Partei in einem Wahlbüro einen Wahlumschlag ohne ausgefüllten Wahlschein ab, übergab seinen Wahlschein dafür an den nächsten Wähler seiner Partei. Dieser steckte den Wahlschein, den sein Vorgänger ausgefüllt hatte, ins Wahlkouvert und brachte seinen Wahlschein statt dessen zur Kontrolle zurück zu einem Parteimann vor dem Wahllokal. Für das richtige Kreuz gab`s dann die entsprechende Entlohnung und der Wahlschein wurde dem nächsten Wähler der Partei zur selben Prozedur übergeben. Damit hatte eine Partei die völlige Kontrolle über das Abstimmverhalten der von ihr aufgebotenen und bezahlten Wähler. Solche Karussellteams sind dann von Wahllokal zu Wahllokal gefahren worden, wo unter Anleitung des entsprechenden Parteienkontrolleurs das Karusellspiel von vorne begann. Eine Top-Organisation in einem Land, dem man gemeinhin nur Improvisation und Chaos zutraut. Bei Wahlen hatte das Chaos aber durchaus System.

Technische Hilfe durch internationale Spezialisten

All diesen Manipulationen soll bei der Wahl am 2. November ein Riegel vorgeschoben werden. Aus eigener Kraft wäre die georgische Verwaltung wohl kaum imstande gewesen, ein Wahlsystem aufzubauen, dass solche Manipulationen von vorneherein ausschliesst, selbst wenn man den besten Willen, dies auch wirklich tun zu wollen, unterstellt. Aber daran darf angesichts der massiven Gegenwehr der Regierungsapparate gegen alle Änderungen mit gutem Recht gezweifelt werden, vom Fehlen entsprechender Finanzen ganz zu schweigen.

So spendierte die amerikanische Regierung über USAID (United States Agency for International Development) - ein Gegenstück zu unserer deutschen GTZ (Gesellschaft für technische Zusammenarbeit) - den Betrag von 350.000 $ und beauftragte das in 120 Ländern tätige Institut IFES (International Foundation for Election Systems) mit der Implementiertung eines entsprechenden Programms, mit dem die CEC (Central Election Commission) bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen unterstützt werden soll.

IFES ist eine in den USA ansässige, unabhängige und gemeinnützige Stiftung, die viele Ländern auf Anfrage bei der Durchführung demokratischer Wahlen berät. In Georgien ist IFES seit 1998 tätig, hat zunächst einmal das georgische Wahlsystem analysiert und dem Parlament entsprechende Gesetzesänderungen vorgeschlagen. Das Desaster in den Wählerlisten der Kommunalwahlen vom vergangenen Jahr, als einige IFES-Vorschläge von Regierung und Parlament nicht beachtet worden waren, hat dazu geführt, dass jetzt die IFES-Vorschläge im Wesentlichen angenommen wurden.

Neues Wahlgesetz

Im Jahr 2001 wurde mit Beratung von IFES der Wirrwarr von drei georgischen Wahlgesetzen, deren Bestimmungen sich teilweise sogar widersprachen, aufgelöst und ein einheitliches Wahlgesetz geschaffen, das internationalen Anforderungen entspricht. In den Jahren 2002 und 2003 wurde dieses Wahlgesetz ergänzt und überarbeitet, wobei unter anderem auch die Lehren aus dem Manipulationsdesaster der Kommunalwahlen 2002 gezogen wurden. Die rechtliche Grundlage für die Parlamentswahl im November, so George Sechinaschwili, der stellvertretende IFES-Projektmanager für Georgien, ist somit gelegt.

Bei der Erstellung der Wählerlisten für die Parlamentswahl im November erhielt IFES Mitte des Jahres aufgrund einer Regierungsvereinbarung zwischen den USA und Georgien den USAID-finanzierten Auftrag, die Central Election Commission - CEC - bei der Erstellung eines zentralisierten und computerisierten landesweiten Wählerverzeichnisses technisch zu unterstützen. Über 600 Leute waren eineinhalb Monate lang damit beschäftigt, an rund 150 Computern im Vierschichtbetrieb die Daten, die ihnen von verschiedenen georgischen Behörden - mit angemessener Verspätung, versteht sich - übergeben worden waren, in eine zentrale Datei einzuspeisen. Mehrere Kontrollgänge sicherten das Verfahren ab, eine Höllenarbeit, sagt George Sechinaschwili, die dennoch rechtzeitig fertiggestellt werden konnte. Lediglich die autonome Provinz Adscharien hat bis heute keine Wählerdaten an die CEC und damit an IFES geliefert.


Bei Kontrollabgleichen der Daten kam zum Beispiel heraus, dass in den amtlichen Wählerverzeichnissen rund 350.000 Personen aufgeführt waren, die nachweislich in den letzten zehn Jahren verstorben sind. Ausserdem wurden unzählige Wähler an verschiedenen Orten registriert. Zudem sind viele Georgier, die im Ausland leben in Georgien noch registriert und tauchen in den Wählerverzeichnissen auf. Mit Hilfe von Dateien der Konsularabteilung des Aussenministeriums, der Polizei und persönlichen Recherchen vor Ort wurden viele dieser "Geisterwähler" ausfindig gemacht. Sie können nicht aus den Wählerverzeichnissen gestrichen werden, sind aber besonderes markiert. Die Wahlkommissionen der einzelnen Wahllokale sind gehalten, die Identität dieser Wähler, sollten sie im Wahlokal vorsprechen, besonders intensiv zu prüfen.

Vorläufiges Wählerverzeichnis der Öffentlichkeit übergeben

Die gesamten Wählerdaten wurden als sogenanntes "Vorläufiges Wählerverzeichnis" am 29. September der Öffentlichkeit übergeben. Die Liste ist auch über Internet abrufbar. Alle Parteien erhielten eine nicht manipulierbare elektronische Datei, mit Hilfe derer sie offensichtliche Fehler in den Wählerverzeichnissen prüfen können. Das gab es in früheren Wahlen nicht. Auch die Distriktwahlkommissionen haben diese Listen zur Überprüfung erhalten. Die Bevölkerung wurde über die Medien aufgerufen, die Richtigkeit des "Vorläufigen Wählerverzeichnisses" zu überprüfen und Korrekturen anzumelden.

So reklamieren die Parteien, dass einige Zehntausend Wählerinnen und Wähler überhaupt nicht in den Listen aufzufinden waren, darunter auch durchaus prominente Namen wie Nino Burdschanadse, die derzeitige Parlementspräsidentin. Diese können sich jetzt noch rechtzeitig registrieren lassen. Im Gegensatz zu früheren Wahlen kann ein Wähler nur in dem Wahlbezirk seine Stimme abgeben, in dem er tatsächlich registriert ist und im Wählerverzeichnis aufgenommen ist. Da aber viele Menschen in Georgien teilweise überhaupt keinen registrierten Wohnsitz haben oder weder Pass noch Identitätskarte besitzen, werden diese nach den neuen Wahlgesetz vom Urnengang ausgeschlossen. Nicht mehr so einfach wie in den vergangenen Jahren wählen kann auch derjenige, der beispielsweise in Tbilissi wohnt, aber noch immer in seinem Heimatdorf gemeldet ist. Er muss sich jetzt schon der Mühe unterziehen, am Wahltag am Ort seiner offiziellen Registrierung zur Wahl anzutreten oder aber seine Registrierung ändern. Dafür war aber der 1. September als letzter Stichtag im Gesetz vorgesehen.

Es ist also - und nur so kann einmal eine grundlegende Ordnung in die Wählerverzeichnisse gebracht werden - die Sache eines jeden einzelnen, nachzuprüfen, ob er im Wahllokal seines registrierten Wohnsitzes in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder nicht. Jede zusätzliche Registrierung muss vom Wahlausschuss des Wahllokals über den Wahldistrikt zur CEC auf einem eigens angefertigten Vordruck gemeldet werden. Nach Zustimmung durch die CEC kann IFES dann diese Wähler noch rechtzeitig vor dem 2. November in die offiziellen Wählerverzeichnisse aufnehmen. Wahlberechtigt ist nur derjenige, der in einem offiziellen Wählerverzeichnis steht.

Transparenz bei Änderung des Wählerverzeichnisses

Jeder Änderungsantrag des Vorläufigen Wählerverzeichnisses muss mit einem entsprechenden Dokument begründet und von einer natürlichen Person unterzeichnet werden, die die Verantwortung für die im Änderungsantrag gemachten Angaben übernimmt. Eine bewusste Falschangabe bei diesem Antrag wird als Strafvergehen bewertet, für das Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vorgesehen sind. Alle Änderungsanträge werden von der CEC entschieden und dann in das zentrale Wählerverzeichnis aufgenommen. Damit haben alle an dieser Wahl Beteiligten die Möglichkeit, bei der Bereinigung des "Vorläufigen Wählerverzeichnisses" mitzuwirken. Damit, so George Sechinaschwili, kann keine Partei später mit der Klage kommen, das Wählerverzeichnis sei fehlerhaft. Die Begründungen dieser Anträge werden archiviert, sodass auch noch Wochen nach den Wahlen entsprechende Überprüfungen stattfinden können.

In den Wahllokalen dürfen nur die Wählerverzeichnisse verwendet werden, die vom IFES-System auf fälschungssicherem Papier ausgedruckt werden. Um weitere Manipulationen an den Wählerlisten in den einzelnen Wahllokalen auszuschliessen, hat IFES auch eine genaue Grenzziehung und eine Auflistung aller Strassen und Häuser der einzelnen Wahlbezirke in seine elektronische Datei aufgenommen. Die Anzahl der Wähler in einem Wahlbezirk oder Wahldistrikt kann somit nicht mehr manipuliert werden. Und wenn diese jetzt aufgebauten Wählerdateien in Zukunft regelmässig gepflegt und bei jeder Wahl aktualisiert werden, dann dürfte zumindest das System der Wählerlisten für alle Zukunft einigermassen fälschungssicher sein. Transparent ist es mit dieser Wahl zum ersten Mal in der Geschichte des postsowjetischen Georgien.

Kontrollsysteme im Wahllokal

Bliebe noch die Kontrolle in den Wahllokalen, vor allem die Verhinderung des sogenannten Karusells. Spezielle Wahlbeobachter sind insbesondere auf diese Form des Wahlbetrugs trainiert. Dazu sieht die Wahlordnung vor, dass jeder Wähler seinen Wahlschein in einer Wahl-Kabine ausfüllt, die nach hinten geöffnet ist, sodass die Wahlkommission beobachten kann, ob ein Wähler einen bereits vorbereiteten Wahlschein mitgebracht hat und ob er seinen Wahlschein in der Tasche verschwinden lässt. Das Wahlgeheimnis ist gewährleistet, da die offene Seite der Wahlkabine keinen Einblick auf den Pult frei gibt, auf dem der Wähler seinen Wahlschein ausfüllt. Den zusammengefalteten Wahlzettel muss der Wähler im Wahllokal vor den Augen der Wahlkommission und der Wahlbeobachter in das Wahlkouvert stecken und dieses dann in die Urne werfen.

Und um Mehrfachwählen zu verhindern, wird jeder Wähler bei der Stimmabgabe auf dem Daumen der rechten Hand mit einem Spezialspray markiert. Dieses wird bei UV-Beleuchtung sichtbar, weshalb jeder Wähler bei Betreten eines Wahllokals mit einer UV-Lampe überprüft wird. Das Spray hält entsprechend lange, kann am Wahltag nicht abgewaschen werden und ist gesundheitlich absolut unbedenklich. Dieses Spray wurde bereits auf OSZE-Wunsch bei Wahlen in Bosnien mit großem Erfolg angewendet. Das Spray wird allerdings nur in Gemeinden mit mehr als einem Wahllokal eingesetzt.

Technische Vorbereitung besser denn je

George Sechinaschwili hofft, dass bei diesem umfangreichen Sicherheitssystem die Novemberwahlen alles in allem sauber ablaufen können, die technischen Vorbereitungen sind besser denn je bei georgischen Wahlen. Insbesondere mit der Neubesetzung der CEC vor einigen Wochen sei die Arbeit besser vorangegangen, die alte CEC habe IFES, wann immer möglich, Stolpersteine in den Weg gelegt. Sogar von Druck und persönlichen Einschüchterungen habe man nicht zurückgehalten. Mit der Rückendeckung durch internationale Organisationen habe man aber trotzdem einen riessigen Schritt in Richtung faire und demokratische Wahlen gemacht.

Damit all diese Regelungen auch bei den einfachen Wählern auf dem Lande und vor allem bei Wählern der ethnischen Minderheiten ankommen, die teilweise die georgische Sprache nicht verstehen, hat eine IFES-Limited, eine in London ansässige Partner-Organisation von IFES/Washington, mit finanzieller Unterstützung der EU eine breite Informationskampagne gestartet, mit der vor allem diese Wählergruppen auf ihre demokratischen Rechte aufmerksam gemacht werden sollen.

So kann man also dem 2. November mit einiger Erwartung auf einen durchaus vernünftigen Ablauf dieser Parlamentswahlen entgegensehen, wenn alle Parteien und vor allem alle Wählerinnen und Wähler das Angebot, die vorläufigen Wahlerverzeichnisse zu überprüfen, auch nutzen. Wer die TV-Programme der letzten Tage beobachtete, kann sich allerdings des Eindrucks nicht erwehren, als ob alle Parteien unisono eher gewillt seien, sich in einem künstlich inszenierten Streit vorsorgliche Begründungen für eventuelle Wahlniederlagen zu beschaffen. Denn verglichen mit früheren Wahlen ist das System durch die Einführung der zentralisierten Wählerlisten weitaus sicherer geworden. Die Frage drängt sich allerdings auf, ob die Parteien davor mehr Angst haben, als sie öffentlich zugeben wollen.


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